Ich behandle ausschließlich privat Versicherte und Selbstzahler. Die Abrechnung über eine gesetzliche Krankenkasse im Kostenerstattungsverfahren ist nicht möglich. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, empfehle ich Ihnen, sich an niedergelassene KassentherapeutInnen oder die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung zu wenden.
Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie die Kostenübernahme bei ihrer Krankenversicherung erfragen. In einigen Fällen ist eine Antragstellung notwendig. Es gelten die 3,0-fachen Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).