Als betroffene Eltern mit Wohnsitz in Berlin können Sie ambulante Psychotherapie als »Eingliederungshilfe« oder »Hilfe zur Erziehung« beim Jugendamt Ihres Stadtbezirkes beantragen. Nach Feststellung des Therapiebedarfs durch einen Fachdienst (den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, den Schulpsychologischen Dienst oder die Erziehungs- und Familienberatungsstelle) werden die Kosten vom Jugendamt übernommen.
Die Abrechnung über eine gesetzliche Krankenkasse, auch im Kostenerstattungsverfahren, ist bei uns nicht möglich.
Wenn Ihr Kind privat versichert ist, sollten Sie die Kostenübernahme bei ihrer Krankenversicherung erfragen. In einigen Fällen ist eine Antragstellung notwendig.
Für Selbstzahler und privat Versicherte gelten die 3,0-fachen Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).